Fachkunde in Hypnose/ Abrechnungsberechtigung

Erwerb der Fachkunde in Hypnose zur Erlangung der Abrechnungsberechtigung 
 (EBM-Ziffer 35120; GOÄ- bzw. GOP-Ziffer 845): 
 

Inhalt der Abrechnungsziffer ist eine mindestens 15minütige Behandlung einer Einzelperson durch Hypnose. Im EBM zählt diese Intervention zu den übenden Verfahren: 

https://www.kbv.de/tools/ebm/html/35120_2900613399985112931648.html


Dafür ist die Teilnahme an zwei Seminaren von je 16 Std. erforderlich, wobei der Abstand zwischen den beiden Seminaren mindestens ein halbes Jahr betragen muss. Sinnvoll ist es, das Seminar B1/KE („Einführung in die Hypnotherapie“) und ein weiteres B-Seminar (empfehlenswert sind hierfür vor allem B2 bis B6) zu belegen. 

 

Verhaltenstherapeutisch und systemisch fundiert arbeitende Psychotherapeut:innen dürfen diese Ziffer in Kombination mit sonstigen Behandlungsziffern abrechnen (z.B. 35120, 35121, 35125, 35152, 23220). 



Neu ist seit Einführung der Akutbehandlung, dass der EBM nun die Anwendung von Hypnose auch für tiefenpsychologisch fundiert und psychoanalytisch arbeitende Psychotherapeut:innen zumindest für die Akutbehandlung (35152) und für psychotherapeutische Gespräche (23220) nicht mehr ausschließt! 
 

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